Wir sind für Sie da !  Familienhilfe Flatau Lingen Meppen Hauswirtschaft Betreuung mit Hände Herz 

Wir nennen uns Familienhilfe, weil wir unsere Aufgabe darin sehen, Ihnen bei der Kinderbetreuung und im Haushalt zu helfen, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind.

Wir bieten Ihnen kinderfreundliche, hauswirtschaftliche Dienstleistungen nach ihren individuellen Wünschen. Unser Team ist herzlich, zuverlässig und kompetent. Wir wollen, dass Sie als Kunde mit unserer Arbeit zufrieden sind. Voraussetzung für gute Arbeit sind zufriedene Mitarbeiter.  Deswegen stellt Familienhilfe Flatau den Mitarbeitern Dienstfahrzeuge zur Verfügung und bürdet den Mitarbeitern keine betrieblich veranlassten Kosten auf.

Wir möchten kranke Personen und Familien in Notlagen in der Haushaltsführung unterstützen. Aber wir kommen auch gerne zu Ihnen, wenn Sie in Ihrem Haushalt entlastet werden möchten.

Unsere Mitarbeiter sind sämtlich für die ihnen gestellten Aufgaben qualifiziert und insbesondere für die Tätigkeiten entsprechend §45, für die wir eine Zulassung haben, umfangreich geschult.


Zielgruppen

  • Haushalte, die Unterstützung wünschen
  • schwangere Frauen (siehe § 24 SGB V)
  • Personen, die krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht führen können (siehe §38 SGB V)
  • Pflegebedürftige im Allgemeinen und Pflegebedürftige mit besonderem Betreuungsbedarf mit Bedarf bei der Unterstützung im Alltag im Sinne der §§ 45a Abs. 1 und 45b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI für ein Angebot von Alltagsbegleitung bzw. Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
     

Wir haben Verträge mit allen Krankenkassen und die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a des Elften Buchs des Sozialgesetzes.

Leistungen nach den §45a und §45b werden üblicherweise über die Entlastungsleistungen nach §45b abgerechnet. Ab Pflegegrad 2 kann die Betreuungsleistung auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

 

So sehen motivierte Mitarbeiter aus!